Zwischen Aneignung, Anfechtung und Einforderung von Citizenship: Wie sich Geflüchtete zu Bürger_innen ermächtigen

– von David Niebauer (Georg-August-Universität Göttingen)

„Wir beginnen diese Reise, um uns selbst, den restlichen Asylsuchenden, den Bürgern und der Regierung selbst zu beweisen, dass unsere unterdrückten Körper gemeinsam die Macht haben, uns zu unseren Rechten zu führen.“[2]

Im September 2012 begann eine Gruppe Geflüchteter mit dieser öffentlichen Erklärung einen Protestmarsch quer durch Deutschland nach Berlin. Angestoßen durch den Suizid ihres iranischen Mitbewohners Mohammed Rahsepar in einer Würzburger Gemeinschaftsunterkunft und nach monatelangen Dauerkundgebungen in der Stadt sollte es, wie sie es selbst verlauten ließen, der Beginn einer „neuen Ära des Protestes“[3] werden, dem sich im Laufe der Zeit immer mehr Geflüchtete in ganz Deutschland anschlossen. Durch den landesweiten Marsch, die anschließende dauerhafte Besetzung des Oranienplatzes in Berlin-Kreuzberg sowie zahlreiche Stellungnahmen, Petitionen, Demonstrationen, Mahnwachen und Hungerstreiks gelang es der neuen selbstorganisierten Geflüchtetenbewegung zunehmend öffentlichkeitswirksam, auf ihre menschenunwürdigen Lebensverhältnisse aufmerksam zu machen. Obwohl sie nicht zu den Staatsbürger_innen des Landes zählten, wurden Geflüchtete und Migrant_innen[4] von der Bevölkerung nunmehr verstärkt als handelnde Akteur_innen und politische Subjekte wahrgenommen, die gesellschaftlich sicht- und hörbar konkrete Forderungen nach Bewegungsfreiheit, Rechten, Teilhabe und Zugehörigkeit erhoben. Über rein individuelle Interessen hinaus stellten sie damit zugleich die Legitimität und Modalitäten von Citizenship im Allgemeinen mitten auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland zur Disposition und ließen ein neues Verständnis von politischer Gemeinschaft denkbar werden.

 

Von Citizenship als rechtlicher Status…

Für gewöhnlich bleibt Staatsbürger_innenschaft als global bedeutsames Ordnungsprinzip in der Öffentlichkeit wie auch in der Wissenschaft unhinterfragt. Die nationalstaatlich verfasste Welt mit ihren territorial begrenzten Gemeinwesen wird vielmehr als die vermeintlich natürliche und unumgängliche Form von Vergesellschaftung wahrgenommen. Dadurch wird transnationale Migration als davon abweichend oftmals zu einem Problem und einer Gefahr konstruiert, die es politisch möglichst zu verhindern oder begrenzen gelte. Den restriktiven Migrations- und Grenzpolitiken zum Trotz gelingt es Migrant_innen jedoch beständig, nationalstaatliche Grenzen zu überschreiten und folglich auf staatliche Territorien zu gelangen, deren formalen Mitglieder sie nicht sind.

Nach dem Grenzübertritt sind Migrierende mit den „inneren Grenzen“ (Celikates 2016: 235) der Staaten konfrontiert, indem sie einer weitgehenden Entrechtung und vielfältigen gesellschaftlichen Ausschlüssen ausgesetzt sind. Kritische Demokratietheorien innerhalb Politischer Theorie und Philosophie weisen daher schon länger darauf hin, dass der Staatsbürger_innenschaft eine Exklusionslogik inhärent ist: Politische und soziale Rechte sind nur einem bestimmten Teil der Bevölkerung vorenthalten, auch wenn es Ausnahmen etwa in Form von Einbürgerung, Asyl oder „erwünschter“ Migration gibt. Letztlich stellt die Ausgrenzung von Menschen als Nicht-Mitglieder der Gesellschaft jedoch die Quintessenz von Citizenship selbst dar, indem die Herausbildung eines nationalstaatlichen „Drinnen“ („Citizens“) gewissermaßen immer auch die eines konstitutiven „Draußen“ („Non-Citizens“) nach sich zieht.

In diesem Sinne ließe sich Citizenship als eine „von oben“ herab, vom Staat zugewiesene Rechtsposition verstehen, die gekoppelt ist an die nationale Zugehörigkeit eines Individuums. Jene, die die formale Bürger_innenschaft nicht besitzen, unterliegen in der Folge den unterschiedlichen gewaltförmigen Auswirkungen des Rechtsvorenthalts, welche der europäischen Öffentlichkeit nicht zuletzt im Rahmen des wachsenden Umfangs an Migrations- und Fluchtbewegungen seit dem Jahr 2015 abermals unmittelbar vor Augen geführt werden. Diese reichen von katastrophalen Zuständen in Geflüchtetenlagern, körperlichen Übergriffen durch Sicherheitskräfte, prekären Lebensbedingungen in Illegalisierung, Abschiebungen in sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ bis hin zu den tausenden Todesopfern im Mittelmeer.

 

…über Bürger_innenschaft als aktivistische Praxis…

Wie allerdings ein Blick in die Geschichte zeigt, ist Staatsbürger_innenschaft nicht auf jenes Verständnis eines rechtlichen Status reduzierbar. Durch den Widerspruch aus proklamierten Universalitätsanspruch im Anschluss an die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ von 1789 einerseits und faktisch exklusiver Zuteilung andererseits, ist Staatsbürger_innenschaft von Beginn an eine umkämpfte Dimension eingeschrieben. So waren Rechte zunächst etwa nur männlichen Bürgern vorbehalten, was bereits kurz danach Widerstand von Frauen hervorrief und – auch bedingt durch Kämpfe weiterer Personen(gruppen) – Citizenship fortan und bis heute zu einem konfliktreichem und sich immer wieder verändernden Aushandlungsfeld werden ließ (vgl. Köster-Eiserfunke et al. 2014: 178-180). Zum anderen wies schon Thomas Marshall (1950) darauf hin, dass eine formale Staatsbürger_innenschaft längst nicht immer mit einer substanziellen Verbesserung der Lebensrealitäten von Menschen einhergehen muss, da der legale Status nie ausreichende Bedingung für die tatsächliche Gewährung, Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten darstellt. Citizenship stellt somit immer auch eine soziale Praxis dar: Recht erfährt erst dann seine soziale Geltung, wenn es im Kontext individueller und struktureller Bedingungen de facto eingeklagt, in Anspruch genommen und ausgeübt werden kann.

Es sind eben diese beiden Citizenship innewohnenden Dimensionen – die Umkämpftheit und die Prozesshaftigkeit –, die vom gegenwärtig wachsenden, internationalen Forschungsfeld der Critical Citizenship Studies in den Mittelpunkt gerückt werden, um auch eingangs beschriebene migrantische Proteste überhaupt erst analytisch sicht- und begreifbar zu machen. Bürger_innenschaft als eine umkämpfte politische Praxis zu verstehen, heißt deren aktivistische Dimension zu betonen, wodurch sich nicht nur politisches Handeln von Staatsbürger_innen, sondern auch das von Menschen, die (noch) nicht gesetzlicher Teil der Rechtsgemeinschaft sind, in den Blick gewinnen lassen. In dieser Hinsicht konzeptualisiert Egin Isin (2008, 2009, 2012) mit dem Ansatz der „Acts of Citizenship“ Momente des radikalen Bruchs mit der bestehenden Gesellschaftsordnung als Akte der Bürger_innenschaft. In diesen subversiven Aneignungsprozessen nehmen sich Menschen unabhängig von ihrem rechtlichen Status Rechte „von unten“, wodurch sie sich faktisch selbst zu Bürger_innen machen und ihre politische Subjektivität begründen.

In der Tat lassen sich verschiedene Geflüchtetenproteste in Deutschland als empirische Erscheinungsformen von Acts of Citizenship begreifen. Besonders eindrücklich zeigte sich eine solche Citizenship-Aneignung beim landesweiten Protestmarsch von Würzburg nach Berlin. Insbesondere beim kollektiven Übertreten der Grenze von Bayern nach Thüringen nahmen sich die Geflüchteten das Recht auf Bewegungsfreiheit eigenhändig, ohne dieses aufgrund aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen wie der Residenz- und Lagerpflicht formal zu besitzen. Einige zerrissen gar vor laufenden Kameras ihre Ausweispapiere beim Grenzübertritt und schickten sie zurück an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Forderung, staatliche Restriktion aufzuheben, womit sie auf symbolisch und kreative Weise geltendes Recht öffentlich in Frage stellten. Ebenso können weitere Protesthandlungen wie die Besetzung des Oranienplatzes als Acts of Citizenship interpretiert werden, insofern sich Migrant_innen dabei das Recht auf politische Partizipation, Meinungsäußerung, Wohnraum und Stadt performativ nahmen und es quasi zur Realität werden ließen, als ob sie es bereits besitzen würden. Damit schufen sie einen, nicht nur im engeren Sinne neuen, politischen Raum, der bis zur Räumung im April 2014 Lebensmittelpunkt und Zentrum der Geflüchtetenbewegung werden sollte.

 

…zum ambivalenten Spannungsfeld der Kämpfe um Rechte

Ungeachtet dieser zweifelsohne erkenntnistheoretisch und -politisch gewinnbringenden Perspektive der Acts of Citizenship lässt sich damit jedoch nicht das gesamte Spektrum der Kämpfe hinreichend und erschöpfend begreifen. Denn empirisch beobachtbar ist eine Bandbreite an Ausprägungen aktivistischer Bürger_innenschaft: Neben jener Protestform der Aneignung ist zusätzlich ein Modus der Anfechtung als auch eine Strategie der Einforderung von Citizenship festzustellen.

Exemplarisch für die Anfechtung von Citizenship standen die politische Positionierung und der Aktivismus einer Gruppe an Geflüchteten, welche sich als „Non-Citizens“ bezeichneten und damit die formalrechtlich festgeschriebene Dichotomie von Staatsbürger_innen und Nicht-Staatsbürger_innen explizit betonten und zu ihrem Ausgangspunkt des Widerstands machten. Ihnen zufolge könne es eine Überwindung der Verhältnisse gerade nur durch die Berücksichtigung und fundamentale Infragestellung der rechtlichen Hierarchisierung geben. Folglich gestaltete sich auch der konkrete Protest in radikaler und konfrontativer Weise: Bei einem Hungerstreik in München im Sommer 2013 verweigerten die Geflüchteten beispielsweise gänzlich Verhandlungen und Kompromisse mit Politiker_innen und staatlichen Institutionen bis einzelne Migrant_innen gar kollabierten und das Protestcamp schließlich von der Polizei gewaltsam geräumt wurde.

Demgegenüber zeigte sich die Einforderung von Citizenship in immer wiederkehrenden Forderungen an die Politik, beispielsweise nach dem Ausschöpfen von Möglichkeiten bereits bestehender aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen. Zudem spiegelte sich dieser Aspekt der Kämpfe unter anderem deutlich in der Protestkampagne „Lampedusa in Hamburg Professions“ der gleichnamigen Geflüchtetengruppe in Hamburg wieder, die mit der Hervorhebung ihrer beruflichen Qualifikationen mit einer durchaus pragmatischen Einstellungen an mögliche ökonomische Interessen des Staates zu Gunsten ihrer rechtlichen Anerkennung anzuknüpfen versuchten. Primäres Ziel solcher aktivistischer Politiken stellte zwar nicht einfach eine rein positive Bezugnahme auf geltendes Recht dar, dennoch ging es den Protestierenden vor allem darum, individuelle Verbesserungen sukzessive innerhalb der schon existierenden institutionellen Ordnung zu bewirken.

Um den verschiedenen politischen Stoßrichtungen des Widerstands im Allgemeinen sowie der Vielschichtigkeit jeweils einzelner Protesthandlungen im Besonderen begrifflich differenzierter Ausdruck zu verleihen, könnte deshalb in Acts of, against und towards Citizenship idealtypisch unterschieden werden (Niebauer 2016). Citizenship stellt demzufolge einerseits den Bezugspunkt und das Bestreben der Kämpfe dar, andererseits aber zugleich auch das bestehende Ordnungsprinzip, gegen welches sich der Widerstand richtet. Der Widerstand changiert somit im Spannungsfeld von Handlungsmacht und Struktur zwischen Subversion, Kontestation und Affirmation von Bürger_innenschaft.

Der emanzipatorische Blickwinkel der Acts of Citizenship darf daher keinesfalls dazu (ver-)führen, Geflüchtetenproteste zu romantisieren bzw. gesellschaftliche Strukturen und Kräfteverhältnisse zu beschönigen. Stattdessen sind migrantische Proteste entlang der je konkret wirkmächtigen Macht- und Herrschaftsverhältnisse zu analysieren, da die Möglichkeiten, Dynamiken, aber auch die Grenzen der Kämpfe wesentlich durch die unterschiedlichen Lebensbedingungen der heterogenen Geflüchtetengruppen bestimmt werden. Diese ergeben sich unter anderem aus verschiedenen Aufenthaltstiteln, ökonomischen Ressourcen, Sprachkenntnissen oder Geschlechterungleichheiten (vgl. Vertovec 2007).

 

(Un-)Sichtbarer Widerstand nach dem „Sommer der Migration“ 2015

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Obwohl es derzeit nach wie vor Proteste von Geflüchteten in Deutschland gibt, haben sie zuletzt deutlich an Intensität verloren. Zudem kam entgegen möglicher Erwartungen kein Schwung in die sozialen Bewegungen der Geflüchteten in Deutschland nach den im „langen Sommer der Migration“ (Kasparek/Speer 2015; Hess et al. 2016) des Jahres 2015 stattgefundenen Kämpfen und umfassenden Grenzüberschreitungen von Migrant_innen in Europa. Verbunden ist eine solche Einschätzung jedoch mit einer durchaus problematischen Verengung der Analyse der Acts of Citizenship auf öffentlich sichtbare, politische Handlungen. Dadurch wird eine Vielzahl an eher unsichtbaren, weniger spektakulären alltäglichen Kämpfen von Migrant_innen tendenziell ausgeblendet (vgl. Köster-Eiserfunke et al. 2014: 191-192; Ataç et al. 2015). So unterlaufen Geflüchtete aber in der tagtäglichen Organisation ihres Lebens vielfach bestehende Kontrollverhältnisse, indem sie sich staatlichen Registrierungen durch das Vernichten von Ausweisdokumenten entziehen, informelle Arbeitsverhältnisse eingehen oder solidarische Wohnformen praktizieren. Auch diese Praktiken gilt es als Akte des zivilen Ungehorsams wahrzunehmen, mit denen sich Migrierende Rechte widerständig aneignen sowie gesellschaftliche Ordnung herausfordern und transformieren.

Gleichwohl wird deutlich, wie schwer es für Migrant_innen angesichts prekärer Lebensverhältnisse sowie mangelnder Solidarisierung und der jüngst zumeist unpolitischen „Willkommenskultur“ der Mehrheitsgesellschaft ist, politischen Widerstand in der Öffentlichkeit auf Dauer zu stellen. Die Proteste zeigten daher, dass das erklärte Ziel nie nur die subversive und eher kurzfristige Rebellion im Sinne der Acts of Citizenship blieb. Verfolgt wurden immer auch die konkrete Einschreibung migrantischer Rechte und die Transformation von Staatsbürger_innenschaft im Allgemeinen durch die Geflüchteten selbst als auch den unterstützenden, pro-migrantischen Akteur_innen. Gerade in der Verbindung von verschiedenen emanzipatorischen Kämpfen besteht der Versuch weiterhin darin, der gegenwärtigen Konjunktur anti-migrantischer Politik in Deutschland und Europa progressive Alternativen in Form von gleichen Rechten und Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen entgegenzusetzen (vgl. Danielzik/Bendix 2016). Als Maßstab können dabei die Impulse der migrantischen Proteste der letzten Jahre dienen, die zeigen, wie „post-nationale Visionen“ (Hess/Karakayali 2016: 34; vgl. Nyers/Rygiel 2014) von Gesellschaft bereits punktuell gelebt werden.

 

[1] Der Beitrag basiert auf meiner 2015 an der Freien Universität Berlin verfassten Masterarbeit (Niebauer 2016) sowie meinem im März 2017 an der Humboldt-Universität zu Berlin gehaltenen Vortrag: „Grenzen durch Citizenship – Grenzen ihrer Kontestation: Zur Ambivalenz von Geflüchtetenprotesten“ im Rahmen der 6. Fachtagung der Deutschen Nachwuchsgesellschaft für Politik- und Sozialwissenschaften zum Konferenzthema „Gefährdete Konstellationen: Unsichere Ordnungen und prekäres Leben“.

[2] http://www.refugeetentaction.net/index.php?option=com_content&view=article&id=60:anfang-des-protestmarsches-erklaerung&catid=16&Itemid=132&lang=de.

[3] http://thevoiceforum.org/node/2688.

[4] Ich verwende unterschiedliche Bezeichnungen wie Geflüchtete oder Migrant_innen bewusst nicht einheitlich, um die Praxis der Kategorisierung und Hierarchisierung im Sinne einer grundsätzlichen Regierung von Migration zu problematisieren. Demgegenüber gilt es den heterogenen und dynamischen Charakter von Migrations- und Fluchtprozessen auf einem Kontinuum zwischen Zwang und Freiwilligkeit anzuerkennen und hervorzuheben.

 

Literatur

Ataç, Ilker/Kron, Stefanie/Schilliger, Sarah/Schwiertz, Helge/Stierl, Maurice Stierl (2015): Kämpfe der Migration als Un-/Sichtbare Politiken. Einleitung zur zweiten Ausgabe. In: movements. Journal für kritische Migrations- und Grenzregimeforschung, 1 (2). Abrufbar unter: http://movements-journal.org/issues/02.kaempfe/01.ata%C3%A7,kron,schilliger,schwiertz,stierl–einleitung.pdf.

Celikates, Robin (2016): Migration. Normative und sozialtheoretische Perspektiven. In: Kreide, Regina/Niederberger, Andreas (Hg.), Internationale Politische Theorie. Umrisse und Perspektiven eines neuen Forschungsfeldes. Stuttgart: Verlag J.B. Metzler, 229-244.

Danielzik, Chandra-Milena/Bendix, Daniel (2016): Neighbours welcome! Die Willkommenskultur, die Geflüchteten-Bewegung und die Suche nach Gemeinsamkeiten der Kämpfe um Rechte. In: Hess, Sabine/Kasparek, Bernd/Kron, Stefanie/Rodatz, Mathias/Schwertl, Maria/Sontowski, Simon (Hg.), Der lange Sommer der Migration. Grenzregime III. Berlin/Hamburg: Assoziation A, 196-206.

Hess, Sabine/Karakayali, Serhat (2016): Fluchtlinien der Migration. Grenzen als soziale Verhältnisse. In: Hess, Sabine/Kasparek, Bernd/Kron, Stefanie/Rodatz, Mathias/Schwertl, Maria/Sontowski, Simon (Hg.), Der lange Sommer der Migration. Grenzregime III. Berlin/Hamburg: Assoziation A, 25-37.

Hess, Sabine/Kasparek, Bernd/Kron, Stefanie/Rodatz, Mathias/Schwertl, Maria/Sontowski, Simon (Hg.) (2016): Der lange Sommer der Migration. Grenzregime III. Berlin/Hamburg: Assoziation A.

Isin, Engin F. (2008): Theorizing Acts of Citizenship. In: Isin, Egin F./Nielsen, Greg M. (Hg.), Acts of Citizenship. London: Zed Books, 15-43.

Isin, Engin F. (2009): Citizenship in Flux: The Figure of the Activist Citizen. In: Subjectivity, 29 (1), 367-388.

Isin, Egin F. (2012): Citizens Without Frontiers. New York: Bloomsbury.

Kasparek, Bernd/Speer, Marc (2015): Of Hope. Ungarn und der lange Sommer der Migration. Abrufbar unter: http://bordermonitoring.eu/ungarn/2015/09/of-hope/.

Köster-Eiserfunke, Anna/Reichhold, Clemens/Schwiertz, Helge (2014): Citizenship zwischen nationalem Status und aktivistischer Praxis. Eine Einführung. In: Heimeshoff, Lisa-Marie/Hess, Sabine/Kron, Stefanie/Schwenken, Helen/Trzeciak, Miriam (Hg.), Grenzregime II. Migration, Kontrolle, Wissen. Transnationale Perspektiven. Berlin/Hamburg: Assoziation A, 177-196.

Marshall, Thomas H. (1950): Citizenship and Social Class and Other Essays. Cambridge: Cambridge University Press.

Niebauer, David (2016): Migrantischer Widerstand in europäischen Grenzräumen. Zur politischen Subjektivierung von Geflüchteten in Deutschland anhand eines praxistheoretischen Citizenship-Verständnisses. In: World University Service – Deutsches Komitee (Hg.), WUS-Förderpreis 2016. Abrufbar unter: www.wusgermany.de/sites/wusgermany.de/files/content/files/niebauer.pdf.

Nyers, Peter/Rygiel, Peter (2014): Citizenship, migrantischer Aktivismus und Politiken der Bewegung. In: Heimeshoff, Lisa-Marie/Hess, Sabine/Kron, Stefanie/Schwenken, Helen/Trzeciak, Miriam (Hg.), Grenzregime II. Migration, Kontrolle, Wissen. Transnationale Perspektiven. Berlin/Hamburg: Assoziation A, 197-217.

Vertovec, Steven (2007): Super-Diversity and its Implications. In: Ethnic and Racial Studies, 29 (6): 1024-1054.

 

Autor

David Niebauer ist Politikwissenschaftler (M.A.), Doktorand im Promotionskolleg Migrationsgesellschaftliche Grenzformationen an der Georg-August-Universität Göttingen und Lehrbeauftragter für Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin im Sommersemester 2017.

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